Studienzeitverlängerung

Wichtige Informationen

Ab dem 1. Dezember 2023 werden wieder Studienplanungen für Studienzeitverlängerungen ausgestellt, die bis am 10. Januar 2024 eingereicht werden müssen.

Die Anfragen müssen die folgenden Punkte enthalten:

  1.  ausstehende Leistungen,
  2. Angaben zum Semester bzw. zu den Semestern, in welchen die entsprechende/n Leistung/en erbracht werden soll/en,
  3. Gründe für die Verzögerungen im Studium,
  4.  Adresse, falls es die erste Studienzeitverlängerung ist oder die Adresse geändert hat.
  5. Kontaktierungsmöglichkeit für Fragen per Telefon oder Zoom inkl. möglicher Terminfenster.
  6. Anfragen ohne entsprechende Angaben werden nicht bearbeitet.

Wer sein BA-Studium nicht in sechs Semestern abschliessen kann, muss im 9. Semester zuhanden des Major-Faches mit dem entsprechenden Formular ein  Gesuch um Studienzeitverlängerung einreichen. 

Wer sein MA-Studium nicht in vier Semestern abschliessen kann, muss im 8. Semester zuhanden des Major-Faches mit dem entsprechenden Formular ein Gesuch um Studienzeitverlängerung einreichen. Die Zählung der Semester beginnt im Master wieder bei eins.

Jeder Studienzeitverlängerung ist ein Schreiben über die weitere Studienplanung notwendig, welches von der Studienleitung ausgestellt wird. Das ist nur zu ordentlichen Sprechstunden und bei persönlichem Erscheinen möglich. Planen Sie entsprechend rechtzeitig einen Besuch ein und machen Sie eine Planung mit Blick auf den Abschluss des Studiums.