21. – 22. November 2008: Adel als Unternehmer – Wirtschaftliche Tätigkeiten des Adels im spätmittelalterlichen Europa

Internationaler Workshop in Bern vom 21. bis 22. November 2008. Veranstaltet vom Historischen Institut der Universität Bern, Abteilung für mittelalterliche Geschichte.

 

Tagungsbericht

Der Workshop fand am 21./22. November 2008 statt und ging von der Frage aus, wie der spätmittelalterliche Adel besonders im römisch-deutschen Reich jenes Geld verdient hat, das es ihm ermöglichte, nicht nur ein standesgemässes Leben zu führen, sondern auch Königen, Fürsten und teilweise Städten Darlehen zu gewähren. Angehörige des Adels mussten daher – so die Ausgangsthese – entweder im Handel und in Geldgeschäften engagiert gewesen sein oder zumindest ihren Besitz äusserst rationell bewirtschaftet haben. Diese Überlegung wurde regionen- und länderübergreifend von sieben Referenten aufgegriffen und reflektiert. Als wichtige Ergebnisse können festgehalten werden: In England war der Adel im Gross- und Exporthandel, ja sogar im Bereich der Hochfinanz tätig, während der Kleinhandel gemieden wurde (Referat Chris Given-Wilson, St Andrews). Im Reich dagegen, wo Handel als verpönt galt, handelten Adlige mit landwirtschaftlichen Produkten. Das trifft vor allem für den Adel des nord- und ostdeutschen sowie polnischen Raumes zu (Referat Harm von Seggern, Kiel). In der West- und Ostschweiz, im süd- und norddeutschen Raum wiederum beteiligten sich Adlige am Kreditmarkt, taten es also städtischen Bürgern gleich (Referate Bernard Andermatten, Lausanne; Peter Niederhäuser, Winterthur). Am Beispiel einer adligen Grundherrschaft konnte wiederum gezeigt werden, welch direkten Einfluss der adlige Herr auf den Verkauf der darin erzeugten Produkte nahm (Referat Michael Rothmann, Giessen). In sämtlichen betrachteten Ländern investierten Angehörige des Adels in Bergwerke und handelten mit den gewonnenen Produkten (Referat Uwe Schirmer, Leipzig).

Der Workshop war nicht nur auf inhaltlicher Ebene fruchtbar, sondern hat zugleich Definitionsprobleme offenbart, die einerseits mit dem Begriff des Adels und andererseits mit jenem des Handels verbunden sind. Während der Adel in England keine steuerlichen Privilegien genoss und daher nicht ohne Weiteres als eigener Stand abgegrenzt werden kann, war er im deutschen und französischen Raum von diesen Abgaben befreit. Gerade diese Privilegierung führte zu Problemen mit städtischen Kaufleuten nichtadliger Herkunft, die hier eine Benachteiligung sahen. Kurzfristige Aufhebungen dieses Privilegs vermochten die Situation zu beruhigen. Dem rechtlichen Aspekt, der sich regional stark unterscheiden kann, ist deshalb in Zukunft stärkere Beachtung zu schenken. Auffallend war, dass jene Adligen, für die innerhalb des römisch-deutschen Reiches Nachweise einer Handelstätigkeit erbracht werden konnten, häufig Angehörige von jüngst in den Adel aufgestiegenen Kaufmannsfamilien waren, also gleichsam noch „bürgerlich“ dachten und handelten, oder über Netzwerke mit städtischen Bürgern verbunden waren. Damit zeigt sich die Bedeutung sozialer und kommunikativer Faktoren. Bei der Frage des Handels ist überdies stärker zu unterscheiden zwischen Klein- und Grosshandel, dem Handel über „Dritte“ (z.B. über bürgerliche Amtsträger) sowie zwischen dem Handel mit eigenen und zusätzlich erworbenen Produkten.