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| Leitung | Prof. Dr. Brigitte Studer |
| Leitung | Dr. Gérald Arlettaz |
| Mitarbeiterin | lic. phil. Regula Argast |
| Mitarbeiterin | lic. phil. Erika Luce |
| Mitarbeiterin | lic. phil. Anina Gidkov |
| Mitarbeiterin | lic. phil. Nicole Schwalbach |
Das Projekt untersucht die diskursiven und gesetzlichen Normen zum Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts und deren Anwendung vom ausgehenden 19. Jahrhundert bis zur Gegenwart. Damit richtet es den Blick auf die markanteste und folgenreichste Einrichtung zur Bestimmung von Zugehörigkeit und Ausschluss im Nationalstaat.
Das Bürgerrecht stellt einerseits einen Ort der Auseinandersetzung um Vorstellungen des Nationalen dar, andererseits ist es ein juristisches Instrument zur Regulierung des Sozialen. Mit der Untersuchung der historisch wechselnden Kriterien zum Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts soll die Auseinandersetzung um die Definition von Zugehörigkeit und Ausschluss zum Nationalen und um die staatlichen Steuerungsmassnahmen zur Teilhabe an den Gratifikationen des Staats rekonstruiert werden. Das Projekt fragt danach, wie sich diskursive Deutungsangebote im institutionellen Feld von Staat und Verwaltung zu gesetzlichen Normen transformier-ten und wie diese in der Praxis angewendet wurden.
Das Ziel ist, durch die historische Untersuchung des schweizerischen, dreistufigen Bürgerrechts zu einem besseren Verständnis der Mechanismen gesellschaftlicher Integration und Exklusion in einer national sowie föderal organisierten Gesellschaft zu gelangen. Zu diesem Zweck nimmt das Projekt eine Analyse der gesetzlichen Normen und praktischen Prozeduren, der wirkungsmächtigen Expertendiskurse und des Handelns der sozialen Akteure im Rahmen des Erwerbs und Verlusts des Bürgerrechts vor. Mehrheitlich stützen wir uns dabei auf historisch-quellenkritische Methoden, beispielsweise auf einzelne Fallanalysen. Gleichzeitig werden bei der Auswertung von Einbürgerungsdossiers auch quantitative Verfahren angewendet. Für die Erklärung der Einbürgerungskriterien und ihres Wandels wird ein historischer Ländervergleich mit Frankreich und Deutschland herangezogen.
In modernen Einwanderungsgesellschaften bildet nebst der Ausdehnung der politischen Rechte auf Langzeitniedergelassene die Liberalisierung der Einbürgerungspolitik ein zentrales Instrument zur Integration von Migrantinnen und Migranten sowie zur Demokratisierung der Gesellschaft. Durch den Fokus auf gesellschaftliche Ausschliessungs- und Integrationsprozesse trägt das Projekt diesem Umstand Rechnung: Mit der historischen Rekonstruktion und theoretischen Konzeptionalisierung von Zugehörigkeit als einem Prozess, der sich über die juristisch-administrative und die politisch-kulturelle Ebene erstreckt, erarbeitet es das notwendige Grundlagenwissen für die Versachlichung der Debatten um das dreistufige Schweizer Bürgerrecht und für eine zeitgemässe - als Integrationspolitik verstandene - Einbürgerungspolitik in der Schweiz. Gleichzeitig leistet das Projekt einen Beitrag zu einer gesellschaftspolitisch höchst aktuellen Thematik im Feld der internationalen Forschung.
"Die Staatsbürgerschaft in der Schweiz"
Präsentation der Resultate einer historischen Studie zu den Aufnahme- und Ausschlusskriterien des Schweizer Bürgerrechts sowie einer Studie zur aktuellen Einbürgerungspraxis in Schweizer Gemeinden.
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Tagungsbericht (107KB)
deutsch |
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Compte-rendu (107KB)
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